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Peter Kobel Notariat & Anwaltskanzlei
Impression aus Langnau im Emmental | Hirschen und Hirschenstöckli

Kosten für Notariat und Leistungen des Rechtsanwalts

Notariat

Die Kosten für notarielle Rechtsgeschäfte setzen sich zusammen aus

  • der Notariatsgebühr nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN).
  • dem Honorar für nicht in der Notariatsgebühr enthaltene Bemühungen des Notars
  • den Auslagen des Notars
  • den Drittkosten wie Registergebühren (Grundbuchgebühren, Handelsregistergebühren), Geometerkosten und Steuern (Handänderungssteuern, Mehrwertsteuern)

Es wird auf die Preisinformation für Notariatsdienstleistungen verwiesen.

Advokatur

Für die Leistungen des Rechtsanwaltes ist ein Honorar (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuern) geschuldet. Soweit keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung anhand der Parteikostenverordnung.

Bei engen finanziellen Verhältnissen besteht allenfalls ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, so dass Anwalts- und Gerichtskosten vorerst vom Kanton Bern getragen werden. Wir prüfen im Einzelfall, ob bei Ihnen die Voraussetzungen zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sind. Es gilt darauf hinzuweisen, dass die Anwalts- und Gerichtskosten dem Kanton Bern zurückerstattet werden müssen, sollte die betroffene Partei innert 10 Jahren finanziell dazu in der Lage sein. Die unentgeltliche Rechtspflege setzt aber immer ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren voraus. Bei anwaltlichen Dienstleistungen ohne Gerichts- oder Verwaltungsverfahren (wie bei reinen Rechtsberatungen) kann keine unentgeltliche Rechtspflege beansprucht werden.

Peter Kobel

lic. iur., Rechtsanwalt und Notar

eingetragen im Anwalts- und
Notariatsregister des Kantons Bern

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